Maßanfertigung · Aluminium

Rollstuhlrampe nach Maß

Für Türschwellen, einzelne Stufen und den Hauseingang. Gefertigt aus Aluminium-Riffelblech auf Ihre exakte Höhendifferenz — rutschhemmend R11, fest verschraubbar und damit als wohnumfeldverbessernde Maßnahme förderfähig.

6 %
max. Steigung nach DIN 18040-1
R11
Rutschhemmung nach DIN 51130
4.180 €
möglicher Pflegekassen-Zuschuss
10–14
Arbeitstage Fertigung
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Grundlagen

Was eine Rollstuhlrampe nach Maß von mobiler Ware unterscheidet

Eine Rollstuhlrampe nach Maß ist ein gekantetes Aluminiumblech, das genau auf eine bestimmte Höhendifferenz und Breite gefertigt und am Einsatzort fest verschraubt wird. Sie ersetzt keine Standardschiene aus dem Katalog, sondern löst die Situation, für die es keine passende Standardgröße gibt: die 87 mm hohe Terrassenschwelle, die einzelne Stufe zur Garage, den schrägen Übergang am Hauseingang.

Klappbare Teleskoprampen sind mobil und lassen sich mitnehmen. Das ist praktisch für den Kofferraum, hat aber zwei Nachteile im Alltag: Sie müssen jedes Mal angelegt und ausgerichtet werden, und sie verrutschen unter Last. Wer eine Schwelle mehrmals täglich überquert, will keine Rampe anlegen, sondern eine, die einfach liegt.

Der zweite Unterschied ist förderrechtlich und wird oft übersehen: Mobile Rampen gelten als Hilfsmittel und laufen über Rezept und Sanitätshaus. Eine fest montierte Maßrampe gilt als bauliche Anpassung des Wohnumfelds — ein völlig anderer Weg, der ohne Rezept auskommt. Mehr dazu weiter unten.

Norm

Wie lang muss die Rampe sein? DIN 18040-1 in Zahlen

Die Norm für barrierefreies Bauen begrenzt die Steigung von Rollstuhlrampen auf 6 Prozent. Das klingt harmlos, bedeutet aber: Die Rampe muss rund 17-mal so lang sein wie die zu überwindende Höhe. Diese Rechnung überrascht die meisten Kunden — und sie ist der häufigste Grund, warum eine gekaufte Standardrampe am Ende zu steil ist.

HöhendifferenzLänge bei 6 % (DIN)Länge bei 10 % (Kompromiss)
30 mm (Türschwelle)500 mm300 mm
60 mm1.000 mm600 mm
100 mm1.670 mm1.000 mm
150 mm (eine Stufe)2.500 mm1.500 mm
180 mm3.000 mm1.800 mm

Zur Breite: Die Norm verlangt mindestens 900 mm nutzbare Breite, bei Rampen über 6 m Länge 1.200 mm. Wenn eine Begleitperson mitgehen soll, planen Sie unabhängig von der Norm eher 1.000 bis 1.200 mm ein.

Wann 6 % und wann weniger streng? Die 6 % sind für öffentlich zugängliche Gebäude verbindlich. Im privaten Wohnumfeld sind sie eine Empfehlung — bei kurzen Schwellen unter 60 mm ist eine steilere Rampe oft die praktikablere Lösung, weil eine normgerechte Länge schlicht nicht in den Flur passt. Wird der Rollstuhl selbst gefahren statt geschoben, sollten Sie die 6 % dagegen ernst nehmen.

Einsatz

Drei Situationen, für die wir am häufigsten fertigen

Türschwelle innen

20 bis 40 mm zwischen zwei Räumen oder zur Terrasse. Meist als beidseitig abfallende Schwellenrampe, damit sie aus beiden Richtungen befahrbar ist. Breite nach Türblatt, typisch 900 bis 1.100 mm.

Einzelne Stufe

80 bis 180 mm am Hauseingang, zur Garage oder auf den Balkon. Hier lohnt das Z-Profil mit Bohrungen: Die Rampe wird verschraubt und liegt dauerhaft fest.

Terrasse und Balkon

Übergänge mit Regenschiene oder Entwässerungsrinne. Braucht meist eine angepasste Auflagetiefe, damit die Rinne frei bleibt — genau dafür gibt es die Maßanfertigung.

Ausmessen

So messen Sie richtig — drei Werte genügen

1. Höhendifferenz. Vom fertigen Bodenbelag unten bis zur Oberkante der Schwelle oder Stufe. Nicht von der Rohdecke, nicht von der Türzarge. Bei unebenem Untergrund am höchsten Punkt messen — lieber 3 mm Luft als eine wippende Rampe.

2. Nutzbare Breite. Die lichte Breite der Öffnung, nicht das Türblatt. Türstopper, Anschläge und Griffe abziehen. Wenn die Rampe seitlich überstehen darf, gerne breiter — das erleichtert das Anfahren spürbar.

3. Verfügbare Länge. Wie viel Platz steht davor tatsächlich zur Verfügung, ohne dass eine andere Tür, ein Möbelstück oder der Gehweg blockiert wird? Dieser Wert begrenzt in der Praxis die Steigung, nicht umgekehrt.

Ein Tipp aus der Praxis: Legen Sie einen Zollstock oder ein Brett provisorisch an und fahren Sie die Situation einmal durch, bevor Sie bestellen. Das klärt die Frage nach der Länge schneller als jede Rechnung.

Förderung

Pflegekasse: bis zu 4.180 € — und was in den Antrag gehört

Liegt ein Pflegegrad vor, gilt eine fest montierte Rampe als wohnumfeldverbessernde Maßnahme nach § 40 Abs. 4 SGB XI. Der Zuschuss beträgt bis zu 4.180 € je Maßnahme und ist bereits ab Pflegegrad 1 möglich. Ein Rezept ist nicht nötig, ein Sanitätshaus auch nicht — Sie stellen den Antrag selbst.

Der Antrag muss vor der Bestellung raus. Wer erst kauft und danach beantragt, bekommt in aller Regel nichts. Es genügt ein formloses Schreiben an die Pflegekasse, dem Sie einen Kostenvoranschlag beilegen.

Woran Anträge in der Praxis scheitern

  • Zu spät. Rechnung liegt schon vor. Häufigster Ablehnungsgrund, und er lässt sich nicht heilen.
  • Zu pauschal formuliert. „Ich brauche eine Rampe" reicht nicht. Die Kasse muss den Zusammenhang zwischen Pflegebedarf und Barriere nachvollziehen können.
  • Kein Bezug zur Örtlichkeit. Wirkt die Rampe wie ein beliebig verwendbarer Gegenstand, landet sie in der Hilfsmittel-Schublade und wird abgelehnt.
  • Mehrere Maßnahmen gesplittet. Gleichzeitig nötige Umbauten gelten zusammen als eine Maßnahme. Rampe und Türverbreiterung ergeben einmal 4.180 €, nicht zweimal.

Was in die Begründung gehört

Formulieren Sie konkret, nicht allgemein. Bewährt hat sich dieser Aufbau: Wer ist pflegebedürftig und mit welchem Pflegegrad — welche konkrete Barriere besteht, mit Maßangabe — was ist heute nicht möglich, das danach möglich wäre — warum die Maßanfertigung nötig ist statt eines Standardprodukts. Fotos der Einbausituation helfen erfahrungsgemäß mehr als jede weitere Zeile Text.

Was Sie von uns dafür bekommen

  • Kostenvoranschlag mit Maßnahmenbeschreibung — nicht nur ein Preis, sondern die Formulierung, die die Kasse braucht: gefertigt nach Maß der Örtlichkeit, zur festen Verschraubung am Schwellenübergang, mit Angabe der Höhendifferenz.
  • Z-Profil mit Bohrungen direkt mitkonfiguriert, damit die feste Montage nachweisbar ist.
  • 30 Tage Preisbindung, damit der Kostenvoranschlag die Bearbeitungszeit der Kasse übersteht.
  • Rechnung mit ausgewiesener Maßnahme zur Vorlage nach der Lieferung.

Kein Pflegegrad? Dann kommt das KfW-Programm 455-B „Barrierereduzierung" infrage, das keinen Pflegegrad voraussetzt — 10 % Zuschuss auf die förderfähigen Kosten. Für dieselbe Maßnahme lassen sich Pflegekasse und KfW allerdings nicht kombinieren.

Kostenvoranschlag als PDF — sofort
Maße oben im Konfigurator eingeben, Haken bei „Nur Kostenvoranschlag als PDF" setzen, Button klicken. Sie erhalten sofort ein PDF mit Maßnahmenbeschreibung, technischer Zeichnung und 30 Tagen Preisbindung — kostenlos, unverbindlich und ohne Bestellung. Lieber telefonisch? 0711 18427130.
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Diese Übersicht ist eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Sozialberatung. Über den Zuschuss entscheidet Ihre Pflegekasse im Einzelfall. Beträge und Programme mit Stand 2026, Angaben ohne Gewähr. Kostenfreie Beratung erhalten Sie bei jedem Pflegestützpunkt.

Material

Warum Aluminium-Riffelblech und keine Holz- oder Gummilösung

Wir fertigen aus Aluminium AlMg3 nach EN AW-5754 im Duett-Riffelmuster. Die Legierung ist witterungs- und seewasserbeständig, rostet nicht und braucht keine Pflege — entscheidend bei einer Rampe, die dauerhaft draußen liegt.

Das Riffelmuster erreicht Rutschhemmungsklasse R11 nach DIN 51130. Das ist die Stufe, die in Werkstätten und Großküchen vorgeschrieben ist, und sie wirkt auch bei Nässe und leichtem Frost. Holz wird bei Feuchtigkeit glatt und muss nachbehandelt werden, Gummiprofile lassen sich nicht auf Maß fertigen und verformen sich unter dauerhafter Punktlast.

Zur Materialstärke: Für Rollstühle und Rollatoren reicht 1,5/2,0 mm bei kurzen Spannweiten. Sobald die Rampe frei trägt, ein Elektrorollstuhl darüberfährt oder eine Begleitperson mitgeht, empfehlen wir 2,5/4,0 mm.

FAQ

Häufige Fragen zur Rollstuhlrampe nach Maß

Wie steil darf eine Rollstuhlrampe sein?

Nach DIN 18040-1 höchstens 6 Prozent, das entspricht einer Länge vom rund 17-fachen der Höhe. Im privaten Wohnumfeld ist das eine Empfehlung, keine Pflicht. Wird der Rollstuhl selbst gefahren, sollten Sie die 6 Prozent einhalten; beim Schieben durch eine Begleitperson sind kurze Abschnitte mit 10 Prozent vertretbar.

Zahlt die Pflegekasse eine Rollstuhlrampe?

Bei vorliegendem Pflegegrad ja — bis zu 4.180 € je Maßnahme nach § 40 Abs. 4 SGB XI, bereits ab Pflegegrad 1. Voraussetzung ist eine feste Montage und ein Antrag vor der Bestellung, dem ein Kostenvoranschlag beiliegt.

Muss die Rampe wirklich fest verschraubt sein?

Für den Zuschuss ja. Lose aufgelegte oder klappbare Rampen werden als mobiles Hilfsmittel eingestuft und laufen über Rezept und Sanitätshaus. Betonieren ist nicht nötig — verschraubt oder gedübelt genügt.

Trägt die Rampe auch einen Elektrorollstuhl?

Ja, mit der Materialstärke 2,5/4,0 mm. Ein Elektrorollstuhl wiegt mit Nutzer schnell 200 kg, und das Gewicht liegt punktuell auf zwei schmalen Rädern. Bei Spannweiten über 800 mm sollte zusätzlich eine Mittelauflage vorgesehen werden.

Kann ich die Rampe selbst montieren?

Ja. Sie wird fertig gekantet, entgratet und auf Wunsch mit Bohrungen geliefert. Für den Pflegekassen-Zuschuss ist Eigenmontage unschädlich — die nachgewiesenen Materialkosten sind ansetzbar, fiktive Handwerkerstundensätze dagegen nicht.

Wie lange dauert die Lieferung?

Maßgefertigte Rampen werden in 10 bis 14 Arbeitstagen produziert. Bis 2.000 mm Länge per Paket, darüber per Spedition. Für Förderanträge halten wir den Kostenvoranschlagspreis 30 Tage.

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