FAQ Häufige Fragen zur Rollstuhlrampe nach Maß
Wie steil darf eine Rollstuhlrampe sein?
Nach DIN 18040-1 höchstens 6 Prozent, das entspricht einer Länge vom rund 17-fachen der Höhe. Im privaten Wohnumfeld ist das eine Empfehlung, keine Pflicht. Wird der Rollstuhl selbst gefahren, sollten Sie die 6 Prozent einhalten; beim Schieben durch eine Begleitperson sind kurze Abschnitte mit 10 Prozent vertretbar.
Zahlt die Pflegekasse eine Rollstuhlrampe?
Bei vorliegendem Pflegegrad ja — bis zu 4.180 € je Maßnahme nach § 40 Abs. 4 SGB XI, bereits ab Pflegegrad 1. Voraussetzung ist eine feste Montage und ein Antrag vor der Bestellung, dem ein Kostenvoranschlag beiliegt.
Muss die Rampe wirklich fest verschraubt sein?
Für den Zuschuss ja. Lose aufgelegte oder klappbare Rampen werden als mobiles Hilfsmittel eingestuft und laufen über Rezept und Sanitätshaus. Betonieren ist nicht nötig — verschraubt oder gedübelt genügt.
Trägt die Rampe auch einen Elektrorollstuhl?
Ja, mit der Materialstärke 2,5/4,0 mm. Ein Elektrorollstuhl wiegt mit Nutzer schnell 200 kg, und das Gewicht liegt punktuell auf zwei schmalen Rädern. Bei Spannweiten über 800 mm sollte zusätzlich eine Mittelauflage vorgesehen werden.
Kann ich die Rampe selbst montieren?
Ja. Sie wird fertig gekantet, entgratet und auf Wunsch mit Bohrungen geliefert. Für den Pflegekassen-Zuschuss ist Eigenmontage unschädlich — die nachgewiesenen Materialkosten sind ansetzbar, fiktive Handwerkerstundensätze dagegen nicht.
Wie lange dauert die Lieferung?
Maßgefertigte Rampen werden in 10 bis 14 Arbeitstagen produziert. Bis 2.000 mm Länge per Paket, darüber per Spedition. Für Förderanträge halten wir den Kostenvoranschlagspreis 30 Tage.